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[b]DIE MITGLIEDSSTAATEN DES BEDJINGER PAKTES[/b] - nach Erörterung in gemeinsamen Konsultationen mit Vertretern der Republik Severanien und gestützt auf den Entschluss ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe gemäß Artikel 13 des Bedjinger Paktes, in der Erwägung, dass die Republik Severanien beantragt hat, Mitglied des Bedjinger Paktes zu werden - [b]BESCHLIESSEN[/b]: Dem Aufnahmeantrag der Republik Severanien – vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments der Republik Severanien zu diesem Beitrittsvertrage - stattzugeben, wobei die Republik Severanien ohne Auflagen und sonstige Vorbehalte als vollwertiges Mitglied in den Bedjinger Pakt aufgenommen wird und die Artikel 1 bis 14 des Bedjinger Paktes somit ohne Einschränkungen auch für die Republik Severanien Anwendung finden werden. Geschehen zu Bedjing am 17.05.2006. Für die Volksrepublik Tchino: [b]Li Jinsheng[/b] [b]Ren Quiang[/b] Für die Republik Usambisa: [b]Matumbo Owuamba[/b] [b]John Bukenya[/b] Für die Republik Severanien: [b]Mehmet El-Amir Movac[/b]
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