Gesetz über die Chinopien-Frage (ChinopienG)
§ 1.
Um den Kräften für die Ideen des "Panchinopismus", die das Land mit seinem Nachbarn Chinopien zwangsvereinigen wollen, entgegenzutreten und sie einzudämmen, zur Wahrung des Friedens und der Stabilität auf dem renzischen Kontinent und in der ganzen Welt, zur Wahrung der Souveränität des Landes und seiner territorialen Integrität sowie zur Wahrung der grundlegenden Interessen der tchinosischen Nation, wird auf der Grundlage der Verfassung dieses Gesetz erlassen.
§ 2.
Es gibt drei souveräne Staaten chinopischer Kultur auf der Welt: Dies sind Chinopien, Huangzhou und Tchino. Die Souveränität und territoriale Integrität Tchinos dürfen nicht negiert werden. Tchino lässt es auf keinen Fall zu, dass die Kräfte für die Ideen des "Panchinopismus", unter welchem Namen oder auf welche Weise auch immer, Tchino an Chinopien zwangsangliedern.
§ 3.
Die Chinopien-Frage ist eine vom chinopischen Bürgerkrieg hinterlassene Frage. Die Lösung der Chinopien-Frage ist eine alleinige Angelegenheit von Chinopien und Tchino, in die sich keine ausländische Macht einmischt. Tchino wird die diplomatischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu solchen ausländischen Mächten abbrechen, die einseitige Partei für die Ideen des "Panchinopismus" ergreifen, eine Zwangsangliederung Tchinos an Chinopien unterstützen und somit die Souveränität und territoriale Integrität Tchinos negieren.
§ 4.
Tchino wird folgende Maßnahmen ergreifen, um den Frieden und die Stabilität auf dem renzischen Kontinent zu wahren und die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu entwickeln:
1. den Austausch zwischen Personen beider Staaten fördern und vorantreiben, das Verständnis fördern und das gegenseitige Vertrauen stärken,
2. den wirtschaftlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zum beiderseitigen Wohl und Nutzen fördern und vorantreiben, direkte Post-, Verkehrs- und Handelsverbindungen herstellen und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten entwickeln,
3. den Austausch zwischen beiden Staaten auf den Gebieten der Bildung, der Wissenschaft und Technologie, der Kultur, im Gesundheitswesen und im Sport fördern und vorantreiben und gemeinsam die herausragende Tradition der gemeinsamen Kultur zu großer Blüte bringen,
4. andere Aktivitäten fördern und vorantreiben, die der Wahrung von Frieden und Stabilität auf dem renzischen Kontinent dienen und die die Beziehungen zwischen beiden Staaten entwickeln.
§ 5.
Tchino tritt dafür ein, durch gleichberechtigte Konsultationen und Verhandlungen zwischen beiden Staaten die gegenseitige Anerkennung zu verwirklichen. Konsultationen und Verhandlungen können schrittweise, in mehreren Phasen erfolgen, ihre Form kann flexibel auf verschiedene Weise gehandhabt werden.
§ 6.
Sollten ausländische Mächte auf Bestreben von Chinopien eine aggressive Unterstützung der Ideen des "Panchinopismus" planen und durchführen und somit der Zwangsangliederung Tchinos an Chinopien Vorschub leisten, wird Tchino nicht-friedliche und andere notwendige Mittel in Erwägung ziehen, um die staatliche Souveränität und territoriale Integrität zu wahren. Wenn in Übereinstimmung mit den vorigen Bestimmungen nicht-friedliche und andere notwendige Mittel ergriffen werden, werden der Staatsrat und die Zentrale Militärkommission darüber entscheiden und diese umsetzen sowie dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses unverzüglich darüber Bericht erstatten.
§ 7.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft. Zu seiner Änderung oder Aufhebung ist eine Zustimmung von drei Vierteln der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses notwendig.
In Kraft getreten am 29.08.2006.