Gesetz über die Gliederung der Volksrepublik (GliederungsG)
§ 1
(1) Die Volksrepublik Tchino besteht aus den Provinzen Bedjing, Shuhan, Sun'Ya, Tjongping und Tjongwan sowie der autonomen Region Wongdong.
(2) Die Einheit und Unteilbarkeit des Staatsgebietes bindet die Gesetzgebung und wird durch die ausführenden Organe gewährleistet.
§ 2
(1) Alle Provinzen und autonomen Regionen besitzen nationale Autonomie. Die Autonomie wird nach Maßgabe der Richtlinien dieses Gesetzes ausgeübt.
(2) Der Erhalt der regionalen Mundarten und der verschiedenen tchinosischen Kulturen ist staatliches Ziel.
(3) Alle Bürger der Provinzen und autonomen Regionen sind gleichberechtigt. Insbesondere dürfen Bürger, die nicht Angehörige der vorherrschenden Volksgruppe sind, nicht benachteiligt werden.
§ 3
(1) Jede Provinz besitzt ein Verwaltungsoberhaupt, den Volkskommissar. Dieser wird vom Staatsrat auf unbestimmte Zeit bestimmt und kann von diesem auch entlassen werden.
(2) Der Volkskommissar der Provinz kann Verordnungen erlassen, sofern diese den Gesetzen der Volksrepublik nicht widersprechen.
(3) Der Volkskommissar leitet die Wahlen der Stadtkommissare seiner Provinz und nimmt anschließend die Vereidigung der Gewählten vor.
(4) Der Volkskommissar vertritt die Provinz im Alltag und ist für deren Internetauftritt verantwortlich.
§ 4
(1) Die autonome Region Wongdong verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbst. Es gelten die Gesetze der Volksrepublik in ihrer Gänze.
(2) Im Sinne der gesetzlichen Autonomie wird für die autonome Region Wongdong kein Volkskommissar bestellt.
(3) Die autonome Region Wongdong bestimmt ihren Verwaltungsaufbau selbst . Grundlage bilden das zwischen der Volksrepublik Tchino und der Regierung Wongdongs getroffene '14-Punkte-Abkommenüber die friedliche Befreiung Wongdongs', die Ideale des Sozialismus und die Demokratie.
§ 5
Alle Stadtkommissare haben die Pflicht einen Internetauftritt für ihre Stadt zu organisieren.
§ 6
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Annahme durch den Nationalen Volkskongress in Kraft.
In Kraft getreten am 12.04.2004.