14-Punkte-Abkommen zwischen der VR Tchino und der Regierung von Wongdong (WONGDONG)

14-Punkte-Abkommen
zwischen der Volksrepublik Tchino und der Regierung von Wongdong
über die Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Wongdongs


1. Das Volk von Wongdong soll sich zusammenschließen und die imperialistischen Angreifer aus Wongdong vertreiben; das Volk von Wongdong soll in die große Völkerfamilie des Mutterlandes der Volksrepublik Tchino zurückkehren.

2. Die lokale Regierung Wongdongs soll die Volksbefreiungsarmee in Wongdong aktiv unterstützen und so die nationale Verteidigung festigen.

3. In Übereinstimmung mit der Politik gegenüber den Volksstämmen hat das Volk von Wongdong das Recht zur Ausübung regional nationaler Autonomie unter der geeinten Führung der Zentralen Volksregierung.

4. Die Zentralbehörden werden das bestehende politische System in Wongdong unverändert lassen. Die Zentralbehörden werden außerdem den bestehenden Status, die Funktionen und Befugnisse des Oberhauptes der Regierung Wongdongs nicht antasten. Die Beamten der verschiedenen Rangstufen sollen ihre Ämter ausüben wie bisher.

5. Mit dem Abzug des 41. Penor Rinpoche ins Ausland hat er seine Regierungsgewalt abgelegt. Sie wird demnach seinem direkten Vertreter, dem 33. Tulku Rinpoche, bis auf Weiteres übertragen.

6. Die Politik der religiösen Glaubensfreiheit, wie sie in der Verfassung niedergelegt ist, soll wirksam werden. Religion, Sitten und Gebräuche des Volkes von Wongdong sollen respektiert und die Lamaklöster geschützt werden. Die Zentralbehörden werden den Klöstern unverändert ihre Einkünfte belassen.

7. Die Streitkräfte Wongdongs werden Schritt für Schritt der Volksbefreiungsarmee eingegliedert und Bestandteil der nationalen Verteidigungskräfte der Volksrepublik Tchino werden.

8. Die Sprache in Wort und Schrift sowie das Schulwesen des Volksstammes von Wongdong sollen in Übereinstimmung mit den heutigen Bedingungen in der Provinz Schritt für Schritt entwickelt werden.

9. Landwirtschaft, Viehzucht, Industrie und der Handel in Wongdong sollen schrittweise entwickelt und der Lebensstandard des Volkes in Übereinstimmung mit den heutigen Bedingungen in Wongdong schrittweise verbessert werden

10. Hinsichtlich verschiedener Reformen in Wongdong werden die Zentralbehörden keinen Zwang ausüben. Es bleibt der lokalen Regierung in Wongdong überlassen, Reformen selbständig durchzuführen, und wenn im Volk Reformwünsche laut werden, sollen sie durch Beratung mit den maßgeblichen Personen in Wongdong erfüllt werden.

11. Insofern frühere, dem Imperialismus und dem Theofaschismus zugeneigte Beamte alle Beziehungen zu imperialistischen und theofaschistischen Kräften entschieden abbrechen und weder Sabotage betreiben noch Widerstand leisten, dürfen sie ungeachtet ihrer Vergangenheit im Amt bleiben.

12. Die Zentrale Volksregierung soll die auswärtigen Angelegenheiten des Gebietes Wongdong einheitlich handhaben. Mit den Nachbarländern wird friedliche Koexistenz herrschen, und auf der Basis von Gleichheit, gegenseitigem Nutzen und gegenseitiger Achtung der Grenzen und der Souveränität werden mit ihnen faire Wirtschafts- und Handelsbeziehungen aufgenommen und entwickelt werden.

13. Zur Sicherung der praktischen Durchführung dieses Abkommens soll die Zentrale Volksregierung einen Militär- und Verwaltungsausschuss sowie ein militärisches Hauptquartier in Wongdong schaffen.

14. Dieses Abkommen tritt sofort in Kraft, nachdem die Unterschriften geleistet und die Dokumente gesiegelt sind.


Unterzeichnet und besiegelt von den bevollmächtigten Delegierten der Zentralen Volksregierung:

Staatspräsident Li Jinsheng
Ministerpräsident Nako Y-Wong
Stellvertretender Ministerpräsident und Außenminister Ren Quiang
Minister für innere Verwaltung und Infrastruktur Pei Xingjian
Minister für Kultur und Volksbildung Chen Shuibian

Unterzeichnet und besiegelt von den bevollmächtigten Delegierten der autonomen Region Wongdong:

Tulku Rinpoche Lobsang Tenzing

In Kraft getreten am 14.04.2004.

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