Vertrag über die Aufnahme der Republik Severanien in den Bedjinger Pakt (BP-SEVERANIEN)

DIE MITGLIEDSSTAATEN DES BEDJINGER PAKTES -

nach Erörterung in gemeinsamen Konsultationen mit Vertretern der Republik Severanien

und gestützt auf den Entschluss ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe gemäß Artikel 13 des Bedjinger Paktes,

in der Erwägung, dass die Republik Severanien beantragt hat, Mitglied des Bedjinger Paktes zu werden -

BESCHLIESSEN:

Dem Aufnahmeantrag der Republik Severanien – vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments der Republik Severanien zu diesem Beitrittsvertrage - stattzugeben, wobei die Republik Severanien ohne Auflagen und sonstige Vorbehalte als vollwertiges Mitglied in den Bedjinger Pakt aufgenommen wird und die Artikel 1 bis 14 des Bedjinger Paktes somit ohne Einschränkungen auch für die Republik Severanien Anwendung finden werden.

Geschehen zu Bedjing am 17.05.2006.

Für die Volksrepublik Tchino:
Li Jinsheng
Ren Quiang

Für die Republik Usambisa:
Matumbo Owuamba
John Bukenya

Für die Republik Severanien:
Mehmet El-Amir Movac

In Kraft getreten am 17.05.2006.

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